Das unkontrollierte und kostenlose Parken im Parkhaus der Neckarpromenade ist vorbei

Die Grundstücksbeteiligten an der Neckarpromenade (die Kostenträger für die NUB Garage) haben einstimmig eine Garagenordnung beschlossen, wonach nur noch ein berechtigter Kreis im Parkhaus der Neckarpromenade parken darf. Diese Regelungen waren auch im Interesse der Sicherheit erforderlich. Die neue Garagenordnung wird in Kürze an die Bewohner verteilt und an den Zufahrten des Parkhauses öffentlich ausgehängt.

Alle freien Parkplätze werden demnächst markiert und stehen nur noch den Besuchern der Terrassenhäuser bzw. Hochhäuser zur Verfügung. Es erfolgt eine klar definierte Kontrolle die dazu führen wird, dass unberechtigte Parker abgeschleppt werden. Damit schließt sich die Neckaruferbebauung den erfolgreichen Regelungen an, die bereits die Schulen mit ihren mit “S” gekennzeichneten Parkplätzen haben. 

Interessenten können bei der Laris Servicezentrale, Neckarpromenade 7b, Telefon 0621/9785936 noch freie Stellplätze im oberen Parkdeck anmieten.