Gefährlich abgestellte E-Scooter im NUB Parkhaus und auf der Fußgängerebene

Falsch abgestellte E-Scooter nehmen in unserer Wohnanlage wieder zu: Quer auf der Fußgängerebene, in Hauszugängen oder im Parkhaus. Das ist mehr als ein Ärgernis, es ist ein Sicherheitsrisiko: Umgestürzte oder im Weg stehende Roller sind Stolperfallen, besonders für ältere Menschen, Kinder und alle, die mit Rollator, Kinderwagen oder eingeschränktem Sehvermögen unterwegs sind. Im Parkhaus können zugestellte Fahr- und Fluchtwege im Notfall Rettungskräfte behindern. Hinzu kommt die Brandgefahr durch beschädigte Akkus auch deshalb gehören die Fahrzeuge nicht in Gebäude und enge Durchgänge.

Bereits 2019 haben wir mit den verschiedenen E-Scooter-Anbietern vereinbart, dass Leih-Scooter auf der Fußgängerebene und im Parkhaus nicht abgestellt werden können. Inzwischen sind jedoch mehrere Anbieter in Mannheim aktiv und nicht bei allen ist unser Quartier als Abstellverbotszone hinterlegt. Wir nehmen daher Kontakt zu allen Anbietern auf, um die Verbotszone einheitlich auszuweiten, und bringen das Thema parallel bei der Stadt Mannheim ein.

Was Sie tun können

Melden Sie falsch geparkte Fahrzeuge direkt beim Anbieter – Name, Fahrzeugnummer und Meldefunktion stehen auf jedem Scooter bzw. in der App. Die Anbieter müssen falsch abgestellte Fahrzeuge zeitnah umsetzen, und jede Meldung wird dokumentiert. Zusätzlich hilft uns Ihre kurze Nachricht mit Datum, Ort, Anbieter und idealerweise einem Foto – das stärkt unsere Verhandlungsposition. Blockiert ein Fahrzeug einen Rettungsweg, wenden Sie sich direkt an den Ordnungsdienst der Stadt.

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